
April 1998 bis Dezember 2001
Projektteam
| Projektleiter: |
Dr. Ingmar Steinhart |
| Mitarbeiter: |
Kordula Kleinwort
Kerstin Priewe
Kathrin Pfahl |
| Fachberatung: |
Christian Reumschüssel-Wienert |
Vorbemerkung
Das Modellprojekt Sozialpsychiatrie wurde am 31.12.2001 beendet.
Wir wollen im folgenden einen kurzen Überblick über die
Ergebnisse und den erreichten Zwischenstand geben. Gleichzeitig möchten
wir uns bei allen Mitstreitern, insbesondere dem Vorstand des Landesverbandes
Psychosozialer Hilfsvereine M-V e.V., ganz herzlich für das entgegengebrachte
Vertrauen und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung der
Sozialpsychiatrie in Mecklenburg-Vorpommern bedanken.
Besonders herauszustreichen ist die wohlwollende Aufnahme unserer
Ideen und Gedanken in allen Gremien des Landesverbandes und bei den
einzelnen Mitgliedern vor Ort. Genährt wurde dieses Projekt stets
durch den Input aus der Praxis und die enge Vernetzung und Einbindung
in die konkrete sozialpsychiatrische Arbeit in den Einrichtungen.
Wohl einmalig für das Bundesgebiet war auch die enge Kooperation
mit Mitgliedern des Landtages, die für fachliche Argumente nicht
nur zugänglich waren, sondern diese in ihre legislative Arbeit
transferierten. Persönlich zu nennen sind hier vor allem Frau
Dr. Seemann (SPD-Fraktion) als Vorsitzende des Sozialausschusses und
Frau Koburger (PDS-Fraktion) als Mitglied dieses Ausschusses und unermüdliche
Unterstützerin für eine fortschrittliche Sozialpsychiatrie
in Mecklenburg-Vorpommern.
Ohne die großzügige finanzielle Förderung und die
uneingeschränkte fachliche Unterstützung des Sozialministeriums,
insbesondere durch den Psychiatrie-Referenten, Herrn Michael Köpke,
hätte die im nachfolgenden aufgeführten Arbeitsergebnisse
niemals in der Kürze der Zeit erreicht werden können. Ihm
gilt unser ganz besonderer Dank!
Projektauftrag
Unser ursprünglicher Projektauftrag von 1998, die Struktur,
Qualität und Finanzierung gemeindepsychiatrischer Versorgung
in Mecklenburg-Vorpommern zu analysieren und Optimierungsvorschläge
zu entwickeln, wurde durch die mittlerweile publizierten Arbeitsergebnisse
der Kommission der Aktion Psychisch Kranke zum Personenzentrierten
Ansatz sowie der Notwendigkeit einer für die Sozialpsychiatrie
eigenständigen Ausgestaltung des §93 d BSHG verbunden mit
der Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf schnell überholt.
Im Einverständnis mit dem Sozialministerium veränderten
wir unser Zielsetzung dahingehend, " fachliche Impulse für
die Weiterentwicklung und Umgestaltung der psychiatrischen Versorgung
im Land Mecklenburg-Vorpommern in Richtung einer personenzentrierten
und lebensfeldorientierten Psychiatrie unter Wahrung der vorhandenen
landesinternen Entwicklungsprozesse zu geben".
Aus pragmatischen Gründen beschränkten wird uns hier - sofern
Fragen der Finanzierung berührt sind - zunächst auf die
Leistungen der Eingliederungshilfe nach §39/40 BSHG. bzw. die
Leistungen, die nach § 93 d zu regeln sind.
Arbeitsfelder
und Ergebnisse 1)
Insgesamt wurden im Projektzeitraum fünf Arbeitsfelder bearbeitet:
| 1. |
Strukturdiskussion
In diesem Zusammenhang ist das sogenannte Basisstrukturmodell
3) entstanden, dessen Vorschlag zur Strukturierung
der psychiatrischen Versorgungslandschaft ei-ne an gemeindepsychiatrischen
Prinzipien orientierte Basis- und Pflichtversorgung auf kommunaler
Ebene sicherstellen soll. Wesentliche Grundlage dieses Modell
ist der Vorrang ambulanter Hilfen vor stationären Angeboten
entsprechend § 3a BSHG, eine Aufhebung der engen Bindung
von Betreuungsdichte an die Wohnform (Heim = dichte, ambulant
= geringe Betreuungsnotwendigkeit) und eine wohnortnahe Erbringung
von Komplexleistungen in sogenannten Service-Häusern. Um
in der Praxis bestehende Barrieren für eine Umsetzung aufheben
zu können, mußten auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen
verändert werden. Das Modellprojekt hat daher bei allen
Beteiligten Lobby-Arbeit dafür geleistet, daß auf
kommunaler Ebene die Entscheidungs- und Kostenverantwortung
für ambulante, teil- und vollstationäre Leistungen
des Einzelfalles der Sozialhilfe zusammengeführt werden,
was in die Praxis zum 1.1.2002 mit dem "Gesetz zur Neuordnung
der Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz und anderen Sozialvorschriften"
für Mecklenburg-Vorpommern erfolgte. Seit 1.1.2002 ist
daher auch ein regionales Budget für ambulante und (teil)stationäre
Eingliederungshilfeleistungen bei den Kommunen vorhan-den. Somit
ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Flächenland in Deutschland,
für das zumindest unter finanziellen Gesichtspunkten alle
Voraussetzungen einer Kommunalisierung der Psychiatrie für
den Bereich der Sozialhilfe-finanzierten Leistungen geschaffen
wurden und in dem es eine gesetzliche Grundlage für den
personenzentrierten und lebensfeldorientierten Ansatz im Bereich
der Eingliederungshilfe gibt. Die inhaltliche Ausgestaltung
dieses neuen Freiraumes durch die einzelnen Kommunen und den
neuen Kommunalen Sozialverband und die personenzentrierte und
lebensfeldorientierte Leistungserbringung durch die Anbieter
steht allerdings noch aus.
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| 2. |
Gesamtplan nach § 46 BSHG - Einführung
IBRP
Zur Erstellung des Gesamtplanes nach § 46 BSHG unter Einbeziehung
personenzentrierter und lebensfeldorientierter Sichtweisen fehlte
bisher ein geeignetes Verfahren. Schnell konnten wir insbesondere
die Anbieter davon überzeugen, daß das Metzler-Verfahren
für die Zielgruppe chronisch psychisch Kranker absolut
ungeeignet ist und darüber hinaus keinerlei Transparenz
zwischen Hilfebedarf, Hilfeplanung und Finanzierung der Maßnahme
erlaubt. Mit der wissenschaftlichen Erprobung des Integrierten
Behandlungs- und Rehabilitationsplanes (IBRP) der Aktion Psychisch
Kranke in zwei Erprobungsregionen (Landkreis Güstrow und
Hansestadt Rostock) konnte aufgezeigt werden, daß es sich
hierbei um ein sehr gutes Verfahren zur transparenten Hilfeplanung
und Hilfebedarfsermittlung handelt, das als Grundlage eines
Gesamtplanes und ebenfalls als Grundlage für die Verpreislichung
von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf dienen kann. Im Rahmen
des Projektes wurden in Kooperation mit dem Institut für
Sozialpsychiatrie am Bereich für Psychiatrie und Psychotherapie
der Universität Greifswald IBRP-Schulungen in allen Gebietskörperschaften
des Landes angeboten, so daß das Verfahren mittlerweile
einem Großteil der in der Psychiatrie und beim örtlichen
Sozialhilfeträger Tätigen bekannt sein dürfte.
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| 3. |
§ 93 d Rahmenvereinbarung und Bildung
von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf
Unter diesem Arbeitsschwerpunkt wurde ein Modell für die
Bildung von Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf aus empirisch
in der Praxis gewonnen Daten entworfen, das zukünftig Grundlage
für die Verpreislichung der Maßnahmepauschale sein
wird. Hierzu hat man sich in der im Dezember 2001 von allen
Partnern unterschriebenen Anlage zur Rahmenvereinbarung bereits
verständigt. Ebenfalls wurde in der Praxis eine aus dem
IBRP abgeleitete Maßnahmeplanung mit einem zugrundeliegenden
Leistungskatalog und der Zuordnung von Minutenwerten erfolgreich
erprobt. Hieraus wurde ein Vorschlag für eine Anlage "Sozialpsychiatrie"
zur Rahmenvereinbarung abgeleitet und den Vereinbarungspartnern
zugesandt. Diese Arbeitsergebnisse werden die Grundlage für
die zukünftigen Verhandlungen mit dem Kommunalen Sozialverband
und den Gebietskörperschaften sein, um eine Umstellung
der Finanzierung von einer institutionszentrierten Förderung
auf eine personenzentrierte Maßnahmepauschale auf Basis
einer transparenten Hilfeplanung zu erreichen.
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| 4. |
Psychiatrieberichterstattung
Insgesamt wurden zwei Datenberichte zur Situation der BSHG-finanzierten
psychiatrischen Angebote in M-V erstellt. Aus beiden ergibt
sich ein positiver Trend mit einem deutlichen Zuwachs an Tagesstätten-Plätzen
und einem kleinen Zugewinn an ambulanten Versorgungsformen (Betreutes
Wohnen). Insgesamt fällt aber auch auf, daß die aus
Forschung und Praxis bekannten Möglichkeiten ambulanter
Unterstützungsformen sehr wenig genutzt werden und daß
die Heimversorgung auch finanziell die Versorgungslandschaft
dominiert. Eine Verschiebung dieses Ungleichgewichtes zugunsten
einer verstärkten Finanzierung personenzentrierter und
lebensfeldorientierter ambulanter Hilfeangebote soll mit dem
unter Ziff. 1 bis 3 erarbeiteten Maßnahmenbündel
zukünftig erreicht werden. Dabei muß darauf hingewirkt
werden, daß landesweit ein höherer durchschnittlicher
Standard in den Angebotsformen und deren Ausdifferenzierung
erreicht wird. Unsere Zahlen belegen leider immer noch, daß
nicht jeder Bürger in seiner näheren Umgebung ein
ausdifferenziertes Angebot erhalten kann und daß es ein
starkes Gefälle in der Angebotspalette zwischen den kreisfreien
Städten und den Landkreisen gibt.
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| 5. |
Praxiserprobung
In mehreren sogenannten Erprobungsregionen wurden verschiedene
Aspekte eines personenzentrierten Konzeptes wie IBRP, Maßnahmeplanung,
Einführung von Case-Management, funktionale Angebotsorganisation,
Belegungskonferenz erfolgreich erprobt, so daß die hieraus
gewonnenen praktischen Erfahrungen in die Weiterentwicklung
der landesweiten Sozialpsychiatrie zukünftig eingehen werden.
Zu nennen sind hier insbesondere die Regionen Schwerin, Landkreis
Güstrow und Hansestadt Rostock. Dieses Prinzip der Erprobungsregionen
hat sich als sehr fruchtbar für den Praxisbezug und die
Entwicklung sozialpsychiatrischer Konzepte erwiesen, so daß
auch im Anschlußprojekt "Kommunale Psychiatrie"
ausgewählte Regionen intensiver fachlich begleitet werden. |
Ausblick
Über die Aktivitäten des Modellprojektes Sozialpsychiatrie
wurden sowohl fachlich-strukturell wie auch von der Seite der Gesetzgebung
die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen, um die
heute noch institutionszentrierte psychiatrische Versorgung in eine
personenzentrierte und lebensfeldorientierte kommunale Psychiatrie
umzugestalten. Diese Grundlagen müßten zukünftig
in der Praxis von den Gebietskörperschaften, den Anbietern
und den Kostenträgern mit Leben erfüllt und weiterentwickelt
werden. Hierbei wird der Landesverband Psychosozialer Hilfsvereine
in Kooperation mit dem Institut für Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern
seine Mitglieder intensiv unterstützen und diesen Prozeß
insbesondere über die Arbeit der Arbeitsgruppen fördern.
Zur weiteren Unterstützung dieses Prozesses bei allen Beteiligten
wird das Sozialministerium das Projekt
Kommunale Psychiatrie mit seinem Arbeitsschwerpunkt der
Prozeßbegleitung und Beratung fördern.
Erarbeitete
Unterlagen des "Modellprojektes Sozialpsychiatrie"
»
mehr dazu
1) Hier finden Sie eine grafische Darstellung der
Arbeitsfelder und der Ergebnisse
2) Zu jedem Arbeitsfeld wurden verschiedene Papiere erstellt. . Eine
Zusammenfassung wesentlicher Arbeitsergebnisse findet sich auch in:
Aktion Psychisch Kranke (Hrsg.) 25 Jahre Psychiatrie-Enquete S.253-265,
Psychiatrie-Verlag, Bonn
3) Unter dem Link finden Sie dazu eine kurze grafische Darstellung
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